Die Löschgruppen Inden/Altdorf und Lucherberg wurden zu einem Ast, der abzustürzen drohte, gerufen.
Vor Ort wurde die Zuständigkeit geprüft. Da sich der Baum und der Ast auf einem privaten Grundstück befand, war dies kein Einsatz für die Feuerwehr.
Ist in so einem Fall der öffentliche Bereich betroffen, bei denen Personen oder ähnliches behindert oder verletzt werden können, wird die Feuerwehr tätig. In dem oben genannten Fall muss der Eigentümer sich selber um die Beseitigung kümmern.