Nach § 13 Abs. 1 S. 6 BHKG NRW dürfen Mitglieder der Jugendfeuerwehr mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden. In der Feuerwehr Inden wird wie in allen anderen Feuerwehren des Kreises Düren kein Gebrauch von der Heranziehung im Einsatzdienst gemacht. Jedoch ist eine Teilnahme am Übungsdienst der aktiven Wehr unter folgenden Voraussetzungen möglich: