Dass sich Anwohner über das Martinshorn, zumeist in der Nacht, beschweren, ist mittlerweile keine Seltenheit mehr. Doch unter Lärmbelästigung fällt das Sondersignal nicht, hat der Verwaltungsgerichtshof in Kassel nun entschieden.
Wie der MDR auf seiner Webseite berichtet, hatte eine Frau vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel geklagt, weil in der Nachbarschaft ein Notfallzentrum für Feuerwehr und Rettungsdienst gebaut werden soll. Wie es heißt, wollte die Frau gegen den Bebauungsplan klagen, da sie einen Wertverlust für ihre Wohnung, die 200 Meter vom geplanten Zentrum entfernt liegt, fürchte und eine starke Lärmbelästigung durch das Martinshorn erwarte. In dem Notfallzentrum, so der MDR weiter, sollten auch Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden.
Das Verwaltungsgericht Kassel konnte der Klage der Frau aber nicht entsprechen. Zum einen, so das Gericht, wohne die Frau für einen entsprechenden Antrag zu weit vom Objekt entfernt. Zum anderen wird berichtet, dass Martinshörner „notwendig und unvermeidbar“ sind, die Ruhe der Anwohner also hinter dem Nutzen der Martinshörner zurücksteht.
Quelle: retter.tv