Am letzten Mittwoch absolvierten mehrere Kameraden der Feuerwehr Inden ihre jährliche Belastungs-übung auf der Atemschutz-Übungsanlage am Feuerschutztechnischen Zentrum in Stockheim.
An dieser Übung muss jeder Atemschutz-Geräte-Träger mindestens einmal jährlich teilnehmen,
um seine Atemschutztauglichkeit zu gewährleisten. Geregelt wird dies in der FwDV 7 (Feuerwehr-Dienst-Vorschrift), welche neben dieser Übung jeweils noch mindestens eine jährliche Übung unter Einsatzbedingungen vorschreibt sowie eine entsprechende Unterweisung. Darüber hinaus ist alle 3 Jahre eine ärztliche Untersuchung (G26.3) erforderlich. Diese Übung wird mit persönlicher Schutzausrüstung (Feuerwehrschutz-Hose, -Jacke, -Handschuhe, -Schuhwerk und Feuerwehrhelm mit Nackenschutz) und Atemschutz-Gerät durchgeführt.
Zurück zur Atemschutz-Übungsanlage oder „Strecke“, wie sie umgangssprachlich vom AGT (Atemschutz-Geräte-Träger) genannt wird.
Gefordert wird laut FwDV 7 eine Leistung von 80kJ.
Diese werden erbracht auf:
- einem Laufband (1 Minute, 6 km/h bei 10% Steigung),
- einem Ergometer (1 Minute 100 Watt),
- einem Crosstrainer (1 Minute),
- auf einer sog. Endlos-Leiter (15 Meter),
- einem Ein- und Ausstieg in eine Industrieröhre,
- auf einer Orientierungsstrecke (dunkel und vernebelt)
- und abschließend nochmals auf der Endlos-Leiter (15 Meter).
Eine zeitliche Vorgabe gibt es hier nicht, jedoch ist diese durch den begrenzten Atemluftvorrat (Atemluftflasche 1800l) individuell geregelt. Nach erfolgreicher Absolvierung wird die Teilnahme dem jeweiligen Atemschutz-Geräte-Träger in seinem Atemschutz-Pass bescheinigt.