Brandmeldeanlagen
Anschlussbedingungen für die Anschaltung von privaten Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Gemeinde Inden
Die Anschlußbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit direkter Anschaltung an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG).
Sie gelten für Neuanlagen sowie für Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen im Gebiet der Gemeinde Inden. Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Falschalarmen weitestgehend unterbinden.
Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen.